Registrierung & Umschreibung Führerschein


Das Thema Ummeldung des Führerscheins, also Beantragung einer spanischen Fahrerlaubnis, wird sowohl im Internet, als auch unter den Deutschen hier an der Costa del Sol, kontrovers diskutiert.

Die nachfolgenden Informationen haben wir von Torrox24® der Internetseite der verantwortlichen Behörde DGT (Direccion General de Trafico) entnommen und mit Informationen der Lokalpolizei von Torrox und unserem assoziierten Steuerbüro abgeglichen.  

Beachten Sie bitte, dass sich die Normative zur Umschreibung der Fahrerlaubnis für EU-Bürger im Jahr 2022 grundlegend verändert hat!

Stellen wir uns zunächst einmal die Frage, welche Führerscheine besitzen Gültigkeit, um mit ihnen auf spanischem Staatsgebiet ein Fahrzeug zu führen?

Die DGT schreibt hierzu:

Zusätzlich zu den in Spanien von der Dirección General de Tráfico ausgestellten Führerscheinen sind sie für das Fahren in Spanien u.a. folgende Führerscheine gültig:

Führerscheine von Bürgern aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen), sind für das Fahren in Spanien solange gültig, wie sie im Ausstellungsland Gültigkeit besitzen.

Außerdem muss der Inhaber der Fahrerlaubnis das in Spanien für den Erwerb eines gleichwertigen spanischen Führerscheins erforderliche Alter erreicht haben.

Es dürfen nicht mehr als sechs Monate vergangen sein, seit der Inhaber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien erworben hat.

Genau in diesem letzten Satz steckt die Tücke im Detail! Wir wollen hier nicht darüber diskutieren ob und wann ein EU-Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien erworben hat. Faktisch ist es so, dass Sie, wenn Sie länger als 6 Monate im Jahr in Spanien leben, zur Beantragung des „Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“, umgangssprachlich „Residencia“ genannt, verpflichtet sind.

Dies hat zur Folge, dass Sie ebenfalls verpflichtet sind, Ihre deutsche Fahrerlaubnis gegen eine gleichwertige spanische Fahrerlaubnis umzutauschen.


Gegensätzlich zu den nach wie vor auf der Internetseite der DGT sichtbaren Regelung, die sich auf die Richtlinie (EU) 2016/1106 der Kommission vom 7. Juli 2016 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regulierung von Führerscheinen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bezieht, wurden wir im Jahr 2022 von unserem auf KFZ-Import und Ummeldung von Fahrerlaubnissen spezialisierten, assoziierten Steuerbüro darüber informiert, dass für dem Umtausch des Führerscheins neue Normativen von der DGT erlassen wurden.

War es bis 2022 möglich den deutschen Führerschein unter Vorlage der NIE und der Anmeldung beim Rathaus der Heimatgemeinde gegen eine spanische Fahrerlaubnis umzutauschen, so ist inzwischen die Vorlage des „Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“, umgangssprachlich „Residencia“ genannt, Pflicht!


Gerne sind wir Ihnen beim Umtausch Ihres deutschen Führerscheins gegen eine spanische Fahrerlaubnis behilflich.

 

Hierzu erledigen wir für Sie folgende Arbeitsschritte:

  • Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen;
  • Erstellung des offiziellen Antragsformulars;
  • Erstellung des Zahlscheins für die Verwaltungsgebühr;
  • Bezahlung der Verwaltungsgebühr;
  • Erstellung der notwendigen Kopien;
  • Einreichung der Unterlagen bei der Verkehrsbehörde DGT;
  • Erstellung eines temporären Nachweises über die eingeleitete Ummeldung;
  • Beantragung eines temporären Nachweises über die eingeleitete Ummeldung der DGT;
  • Abholung der spanischen Fahrerlaubnis und Übergabe an den Klienten.

 

Für unsere Tätigkeit berechnen wir ein Honorar von 120,00 € zzgl. 21 % MwSt. Hinzu kommen die Kosten für das erforderliche ärztliche Attest und offizielle Passbilder.

Benutzen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular zur Auftragserteilung oder um evtl. noch vorhandene Fragen abzuklären, vielen Dank.