Kfz-Import & Ummeldung


Zulassung eines Fahrzeugs aus der EU in Spanien

 

Wenn Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen in einem anderen EU-Land gekauft haben oder vor Ihrem Umzug nach Spanien ein Auto besessen haben, müssen Sie es in Spanien ummelden, um es fahren zu können.

 

Sie können sowohl neue als auch gebrauchte Fahrzeuge in Spanien ummelden und zulassen, unabhängig davon, ob Sie aus einem EU-Land nach Spanien gezogen sind und ein Fahrzeug mitbringen möchten oder ob Sie ein Fahrzeug in einem EU-Land gekauft haben, um es hier zu nutzen.

 

Es ist auch möglich, ein Fahrzeug umzumelden, das zuvor in Spanien zugelassen war, z.Bsp. wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland gezogen sind und nun zurückkehren und es wieder zulassen möchten.

 

Um ein ausländisches Fahrzeug in Spanien zuzulassen, müssen Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sein.

 

WICHTIG! Bevor Sie das Fahrzeug nach Spanien überführen, müssen Sie es in seinem Herkunftsland zur Ausfuhr abmelden.

 

Hier die notwendigen Schritte, um ein Fahrzeug aus der EU in Spanien zuzulassen.

 

1. Erwerb und Akkreditierung von Fahrzeugbesitz.

 

Wenn Sie das Fahrzeug gekauft haben, um es nach Spanien zu bringen, müssen Sie beim Kauf des Fahrzeugs ein Dokument erstellen, das den Besitz des Fahrzeugs belegt. Sie sollten eine Kopie des von beiden Parteien unterzeichneten Kaufvertrags oder eine Rechnung des Händlers, bei dem Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben, sowie die Originaldokumente des Fahrzeugs haben. Vergewissern Sie sich, dass die Originaldokumente die europäische Konformitätsbescheinigung enthalten.

Wenn das Fahrzeug bereits Ihnen gehörte und Sie Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegt haben, müssen Sie im Besitz der Originaldokumente des Fahrzeugs sein.

 

2. Anforderung des spanischen TÜV-Datenblattes.

 

Sie müssen Ihr Fahrzeug bei einer zugelassenen TÜV-Station zur Kontrolle vorführen. Um das spanische technische Zertifikat zu erhalten, muss das Fahrzeug die entsprechende technische Untersuchung bestehen.

 

Zum Zeitpunkt der TÜV-Inspektion benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Fahrzeugschein aus dem Herkunftsland.
  • Nachweis, dass das Fahrzeug für den Verkehr in Spanien zugelassen ist, hierzu können Sie eines der folgenden Dokumente vorlegen:

   - Europäisches Konformitätszertifikat (CoC)

   - Gekürztes technisches Merkblatt (Ficha técnica reducida)

   - Für Fahrzeuge vor 2002: Personalisiertes Zulassungsdokument

  • Kaufvertrag oder Rechnung des Fahrzeugs, wenn Sie nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sind, das in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist.

 

Die TÜV-Prüfstation stellt Ihnen die TÜV-Bescheinigung des Fahrzeugs in spanischer Sprache aus und händigt sie Ihnen aus.

 

3. Bezahlung der mit dem Kauf und der Zulassung des Fahrzeugs verbundenen Steuern.

 

Mit dem Kauf verbundene Steuern:

 

Für neue Fahrzeuge, die in der Europäischen Union (EU) gekauft werden:

  • Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer (Modell 309 oder 300 der staatlichen Steuerbehörde).

 

Für in der EU gekaufte Gebrauchtfahrzeuge:

  • Bei Verkäufen zwischen Privatpersonen: Kaufvertrag mit Übersetzung und Nachweis über die Bezahlung der "Besitzwechselsteuer" (Impuesto de Trasmisiones Patrimoniales).
  • Wenn das Fahrzeug bei einem Händler in einem anderen Land als Spanien gekauft wurde: Rechnung mit Angabe der Mehrwertsteuernummer.
  • Wenn das Fahrzeug bei einem spanischen Händler gekauft wurde: Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz aus einem EU-Land in unser Land verlegt haben und das Fahrzeug bereits vor der Verlegung Ihr Eigentum war, brauchen Sie die mit dem Kauf verbundenen Steuern nicht zu zahlen.

 

Mit der Zulassung verbundene Steuern:

 

  • Nachweis über die Zahlung/Befreiung/Nichtbefreiung von der Zulassungssteuer: Formular 576, 06 oder 05 der staatlichen Steuerbehörde. Diese Steuer ist nur einmal zu entrichten und ihr Betrag ist, außer bei Anhängern, an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs gebunden.

 

  • Nachweis der Zahlung oder Befreiung von der Kfz-Steuer durch das Rathaus Ihres Wohnorts. Es handelt sich um eine Steuer, die jährlich zu entrichten ist und deren Höhe von der Leistung des Fahrzeugs abhängt.

 

Vergessen Sie nicht, den Nachweis für die Zahlung dieser Steuern aufzubewahren.

 

4. Beantragung der Zulassung des Fahrzeugs bei der Straßenverkehrsbehörde DGT.

 

  • Fahrzeuge, die zum ersten Mal in Spanien zugelassen werden: Wenn das Fahrzeug bisher nicht in Spanien zugelassen war, wird es registriert. Nach Abschluss des Verfahrens wird Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt und Sie erhalten von der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug.
  • Zuvor in Spanien zugelassene Fahrzeuge: Falls Ihr Fahrzeug zuvor in Spanien zugelassen war, z.Bsp. wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland gezogen sind und nun zurückkehren und es wieder zulassen möchten, wird Ihr Fahrzeug wieder angemeldet und erhält die Zulassung zurück, die es zuvor in Spanien hatte.
  • Bringen Sie die Schilder mit der neuen Zulassung an Ihrem Fahrzeug an.

 

Gehen Sie in ein Fachgeschäft, um die Nummernschilder zu kaufen und sie am Fahrzeug anzubringen. Vergessen Sie nach der Zulassung des Fahrzeugs nicht, die Pflichtversicherung abzuschließen.



Wie können Sie Ihr Fahrzeug, während die Zulassung bearbeitet wird, nutzen?

 

Sie können Ihr Fahrzeug erst dann fahren, wenn es in Spanien ordnungsgemäß zugelassen ist. Da dies jedoch viele Schritte erfordert, kann das Verfahren sehr lange dauern. Für diese Fälle können Sie eine vorübergehende Zulassung Ihres Fahrzeugs beantragen.

Bei diesem Verfahren erhalten Sie vorläufige grüne Kennzeichen, mit denen Sie Ihr Fahrzeug zwei Monate lang (verlängerbar) fahren können, während die endgültige Zulassung bearbeitet wird, selbstverständlich vorausgesetzt, dass Sie Ihr Fahrzeug versichert haben.

Sie können auch fahren, wenn Sie im Herkunftsland vorläufige Nummernschilder erworben haben, solange diese gültig sind und Sie das Fahrzeug versichert haben.

 

Quelle: Generaldirektion für Verkehr (spanisch: Dirección General de Tráfico, DGT), eine Abteilung des spanischen Innenministeriums, die für die Umsetzung der Straßenverkehrspolitik der Regierung im spanischen Straßennetz zuständig ist.

 

Sie sehen, der Import und die Zulassung eines Fahrzeugs aus der EU nach Spanien erfordert Fachwissen, Zeit und oft auch Nerven.

Gerne übernehmen wir daher für Sie diesen administrativen Vorgang und betreuen Sie fachkompetent bis zur ersten Fahrt mit Ihrem spanischen Kennzeichen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die TÜV-Vorführung und helfen Ihnen beim Abschluss einer preiswerten Kfz-Versicherung.

Füllen Sie einfach nachstehendes Formular so exakt wie möglich aus und fordern Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag an.


Senden Sie uns möglichst eine Kopie des Fahrzeugbriefs oder des Fahrzeugscheins zu, damit wir für Sie ein verbindliches Angebot erstellen können.