NIE, Residencia & Empadronamiento

NIE, Residencia und Empadronamiento, diese Begriffe haben Sie bestimmt schon einmal gehört. Aber ist Ihnen auch klar, welches Dokument welchen genauen Zweck erfüllt?

Eines steht außer Zweifel, die aufgelisteten amtlichen Papiere sind auch dann oft entscheidend, wenn Sie nicht permanent in Spanien leben, sondern einfach nur Verwaltungsangelegenheiten erledigen wollen.


NIE

Die NIE (Número de identidad de extranjero) dient lediglich und ausschließlich als persönliche Ausländeridentitätsnummer.


Sie dient der Identifizierung von Ausländern, vor allem in den einzelnen Verfahren der öffentlichen Verwaltung und als Steuernummer („Número de identificacion Fiscal", NIF).
Sie muss in allen Dokumenten, die Ihnen ausgestellt werden, sowie bei Amtshandlungen aufgeführt sein.


Jeder Ausländer, also sowohl EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger, unabhängig davon, ob er einen Wohnsitz in Spanien hat oder nicht, kann die NIE Nummer beantragen.


Beantragt wird die NIE bei der Ausländerbehörde („Extranjeria“) oder der „Comisaría de Policía“. In unserem Einzugsgebiet, Torrox, ist die „Oficina de Extranjeros“ in Torre del Mar zuständig.


Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine NIE beantragen zu können?

  • Zunächst einmal müssen Sie sich legal in Spanien aufhalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie einen festen Wohnsitz in Spanien vorweisen müssen.
  • Als Tourist oder Student haben Sie somit ebenfalls die Möglichkeit eine NIE zu erhalten.
  • Bei der Antragstellung müssen Sie einen Grund angeben, weshalb Sie eine NIE benötigen. Dies können wirtschaftliche Beweggründe, berufliche Notwendigkeit oder soziale Interessen sein.


Meist wird eine NIE vor dem Hintergrund eines geplanten Immobilienkaufs, wegen der notwendigen Eröffnung eines Bankkontos oder beim Kauf eines Kraftfahrzeugs beantragt.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Die NIE dient einem Ausländer lediglich zu dessen Identifizierung.
  • Die Beantragung einer NIE ist nicht gleichzustellen mit der Begründung eines Wohnsitzes in Spanien.
  • Die NIE belegt nicht automatisch den legalen Aufenthalt in Spanien.
  • Durch den Erhalt einer NIE kommt es NICHT zu einer Steuerpflicht in Spanien.

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Residencia

Wenn von der Residencia gesprochen wird, so ist die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer (Registro Central de Extranjeros) Spaniens gemeint.


Die Anmeldebescheinigung („Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“) wird oft auch als Residencia bezeichnet.
Die Residencia dient zur Registrierung von residenten EU-Bürgern und als Nachweis für den legalen Aufenthalt.


Bürger der EU, Liechtensteins, Islands, Norwegens und der Schweiz sind verpflichtet innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Einreisedatum nach Spanien eine Residencia bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde oder einer „Comisaría de Policía“ ihrer Heimatprovinz zu beantragen.


Um eine Residencia genehmigt zu bekommen, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie arbeiten in Spanien.
  • Sie verfügen über ausreichende Finanzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz.
  • Sie halten sich in Spanien als Student auf, verfügen über ausreichende Finanzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz.
  • Sie sind Familienangehöriger, stammen ebenfalls aus einem EU-Land, und begleiten einen EU-Bürger, der die Bedingungen erfüllt oder ziehen ihm nach.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Die Residencia ist vor allem notwendig, um Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem erlangen und dient Ihnen bei Polizeikontrollen als Nachweis über den legalen Aufenthalt in Spanien.
  • Als Inhaber einer Residencia gelten Sie verwaltungstechnisch als in Spanien ansässig und werden vom Finanzamt als potentieller Steuerinländer behandelt. Die tatsächliche, volle Steuerpflicht hängt gemäß Steuerrecht jedoch vom gewöhnlichen Aufenthaltsort ab.

 

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Empadronamiento:

Das Empadronamiento ist die Anmeldung des Wohnsitzes in das Melderegister der Gemeinde. In diesem Melderegister, dem „Padrón Municipal“, sind alle Bürger aufgelistet, die sich gewöhnlich in der Gemeinde aufhalten.

 

Den Meldezettel den Sie bei ihrer Anmeldung ausgehändigt bekommen nennt man „Certificado de Empadronamiento“. Er hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Sollten Sie zur Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung aufgefordert werden, so stellt man Ihnen auf Wunsch ein sogenanntes „Volante de Empadronamiento“ aus.

 

Beide Dokumente dienen als Nachweis über ihren Wohnsitz in Spanien und weisen Sie als Einwohner der Gemeinde aus.

 

Bei der Immobilie auf der Sie sich anmelden muss es sich nicht um ihr Eigentum handeln. Sie können sich auch auf eine Mietwohnung oder, mit deren Erlaubnis, den Wohnsitz von Verwandten oder Freunden anmelden. Um sich in ihrer Heimatgemeinde in Spanien anzumelden ist die Vorlage einer Abmeldung von ihrem deutschen Wohnsitz nicht erforderlich.

 

Jede Person die in Spanien lebt ist verpflichtet, sich im Melderegister seiner Gemeinde anzumelden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten empfiehlt es sich diesen Schritt zu gehen. Die Eintragung erfolgt beim Rathaus („Ayuntamiento“), ihres Wohnortes.

 

Das Empadronamiento begründet nicht die Steuerpflicht in Spanien, sondern dient lediglich zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes.

 

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