Registrierung Ärztezentrum & Portables Dokument S1


Komparative: Registrierung im Gesundheitssystem, temopäre vs. permante Aufnahme. 

Zum Thema Gesundheitsversorgung in Spanien werden Sie im Internet zahlreiche, teils widersprüchliche Abhandlungen finden.

Wir von Torrox24® möchten uns darauf beschränken zu erklären, wie die aktuell in Torrox angewandte Regelung ist. Da die geltenden Regeln erfahrungsgemäß von Gemeinde zu Gemeinde anders ausgelegt bzw. angewandt werden, beanspruchen wir für uns keine Vollständigkeit der nachfolgenden Angaben.  

Grundsätzlich ist es so, dass Sie sich mit ihrer gültigen Europäischen Gesundheitskarte bis zu maximal 6 Monate im Jahr im spanischen Gesundheitssystem in den Aktivstatus versetzen lassen können. Dies können zwei Mal drei Monate oder korrelativ 6 Monate sein. Nach der Registrierung, für welche eine Anmeldung beim Rathaus (Empadronamiento) zwingend notwendig ist, aktiviert man Sie in der Regel für einen Zeitraum von 3 Monaten als „Desplazado“, was einem Touristenstatus gleichkommt. Nach Ablauf der drei Monate ist eine Verlängerung von weiteren 3 Monaten möglich. Endet dieses Halbjahr, müssen Sie entweder Ihren Status ändern, eine sogenannte Residencia beantragen und sich mittels Beibringung eines portablen Dokuments S1 permanent im spanischen Gesundheitssystem registrieren oder 6 Monate lang pausieren, bis Sie erneut temporär in den Aktivstatus kommen können.

Wichtig, da der Nachweis über die Anmeldung beim Rathaus, also das Empadronamiento, immer nur eine Gültigkeit von 3 Monaten hat, muss bei jeder Verlängerung oder Reaktivierung eines neues „Volante de Empadronamiento“ eingereicht werden.

Ausweisdokument und Europäische Gesundheitskarte müssen bei Beantragung der Leistungen mindestens bis zum Ende der Laufzeit gültig sein!

Wenn Sie sich nicht im andalusischen Gesundheitssystem registrieren, haben Sie unter Vorlage Ihrer Europäischen Gesundheitskarte lediglich Anspruch auf Notfallversorgung beim Arzt oder im Krankenhaus.

Fazit:

Während die Europäische Krankenversicherungskarte nur Kurzaufenthalte und medizinische Notfälle abdeckt, können Sie nach Ihrer Registrierung im andalusischen Gesundheitswesen, also beim Ärztezentrum oder über das Portable Dokument S1 auch geplante Behandlungen und Routineuntersuchungen bei längeren Aufenthalten in Spanien wahrnehmen. 

Mit dem “Portablen Dokument” S1 können in Deutschland gesetzliche Krankenversicherte in ihrem Wohnsitzland, in diesem Fall Spanien, zum Arzt gehen, selbst wenn sie in einem anderen EU-Staat, also in Deutschland, krankenversichert sind.

Sie haben somit Anspruch auf Gesundheitsleistungen, wie sie nach den Gesetzen in Spanien getragen werden. Anfallende Kosten in Spanien werden dann durch die Krankenversicherung in Deutschland übernommen.

 

Während die Europäische Krankenversicherungskarte nur Kurzaufenthalte und medizinische Notfälle abdeckt, können Sie über das S1 auch geplante Behandlungen und Routineuntersuchungen bei längeren Aufenthalten in Spanien wahrnehmen. Sachleistungen umfassen medizinische Behandlung, Arzneimittel und Krankenhausbehandlung.

Hiervon können vor allem Rentner profitieren, die in Spanien leben

Das Portable Dokument S1 wird von den privaten Versicherern in Deutschland nicht ausgestellt. In einem solchen Fall wird man Ihnen vermutlich die Zusendung einer Versicherungsbestätigung anbieten.

Alternativ ist es in Spanien möglich, auch im hohen Alter, eine bezahlbare Privatkrankenversicherung abzuschließen.

Fazit:

Wenn Sie sich permanent in Spanien aufhalten, also hier resident sind, erlischt der Schutz der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Sollten Sie eine Privatkrankenversicherung haben, so bleiben Sie auch während Ihres Aufenthaltes in Spanien versichert, da das Land zur Europäischen Union gehört.

Für Rentner gelten spezielle Regeln, durch Vorlage eines Portablen Dokuments S1 können diese eine Aufnahme ins spanische Gesundheitssystem beantragen.

Berufstätige müssen die Krankenversicherungskarte Tarjeta Sanitaria im Gesundheitszentrum ihres Wohnortes beantragen.

 

Voraussetzung für die permanente Aufnahme in die staatliche Krankenversicherung, ist ein ständiger Wohnsitz in Spanien.

Antragsformular für das Portable Dokument S1

Informationen zum Antragsformular S1 und seiner Verwendung

Informationen zur Europäischen Krankenversicherung EUKV

Gerne sind wir Ihnen bei Ihrer Anmeldung im andalusischen Gesundheitssystem behilflich, indem wir Sie im Ärztezentrum registrieren oder reaktivieren. Auch bei der Beantragung Ihres Portablen Dokuments S1 und dessen Registrierung stehen wir Ihnen fachkompetent zur Seite. 


Hierzu erledigen wir für Sie, je nach Verwaltungsvorgang, folgende Arbeitsschritte:

  • Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen;
  • Erstellung der notwendigen Kopien;
  • Erstellung des offiziellen Antragsformulars;
  • Anmeldung beim Rathaus bzw. Beantragung der Meldebescheinigung;
  • Einreichung der Unterlagen und Kontrolle der Abwicklung.

 

Evtl. notwendige, optionale Arbeitsschritte:

 

Für unsere Tätigkeit berechnen wir folgende Honare:

Registrierung im Ärztezentrum mit bereits vorhandener Meldebescheinigung, 30,00 € zzgl. 21 % MwSt. 

Registrierung im Ärztezentrum inkl. Anmeldung beim Rathaus, 50,00 € zzgl. 21% MwSt.

Registrierung Portables Dokument S1 bei Vorhandensein der notwendigen Unterlagen, 50,00 € zzgl. 21% MwSt.

 

Hinzu kommen evtl. die Kosten für die schriftlichen Übersetzungen (falls zutreffend).


Benutzen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular zur Auftragserteilung oder um evtl. noch vorhandene Fragen abzuklären, vielen Dank.