Empadronamiento


Das Gemeindeverzeichnis ist das Verwaltungsregister aller Einwohner, die in dieser Gemeinde wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Seine Daten sind ein Nachweis für den Wohnsitz in der Gemeinde. Nach dem Gesetz ist jede in Spanien lebende Person verpflichtet, sich in der Gemeinde, in der sie wohnt, anzumelden.

 

Es existiert ein Organgesetz aus dem Jahre 2003, das die Erneuerung des „Empadronamiento“ alle zwei Jahre für alle EU-Ausländer ohne Daueraufenthaltsgenehmigung vorsieht. Will heißen, sollten Sie ihre Anmeldung beim jeweiligen Rathaus nicht alle zwei Jahre bestätigen, werden Sie aus dem Einwohnermelderegister wieder gelöscht.

 

Erforderliche Unterlagen für die Registrierung im Rathaus:

  • Fotokopie und Original des Reisepasses.
  • Fotokopie und Original des Mietvertrags oder einer vom Eigentümer der Immobilie, in der Sie wohnen, unterzeichneten Genehmigung.
  • Bei Kindern Fotokopie und Original der Pässe und des Familienstammbuchs.

Was ist der Unterschied zwischen einem „Volante de empadronamiento“ und einem „Certificado de empadronamento“?

„Volante de empadronamiento“: Ist der Nachweis, den Ihre Gemeinde Ihnen aushändigt, um Ihre Wohnanschrift zu akkreditieren. Sie sollten es für Verwaltungsverfahren beantragen, für die keine strengen Nachweise erforderlich sind, z. B. für die Beantragung von Schulbeihilfen, Sozialleistungen usw.

„Certificado de empadronamiento“: Wird benötigt, wenn Sie Ihre Wohnanschrift vor Gerichten, ausländischen Organisationen usw. nachweisen müssen. Die Bescheinigungen müssen die handschriftlichen Unterschriften des Sekretärs und des Bürgermeisters oder ihrer Stellvertreter tragen.

 

Gerne sind wir Ihnen bei der Erledigung Ihrer Anmeldung beim Rathaus im SAC (Servicio de Atención a la Ciudadania) behilflich.


Hierzu erledigen wir für Sie folgende Arbeitsschritte:

  • Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen;
  • Erstellung der notwendigen Kopien;
  • Bei Bedarf, Übersetzung der notwendigen Unterlagen;
  • Begleitung zum Termin beim SAC.

 

Für unsere Tätigkeit berechnen wir ein Honorar von 30,00 € zzgl. 21 % MwSt. Hinzu kommen ggf. die Kosten für die schriftlichen Übersetzungen (falls zutreffend).


Benutzen Sie bitte das Kontaktformular zur Auftragserteilung oder um evtl. noch vorhandene Fragen abzuklären, vielen Dank.


Unsere Geschäftsadresse:

Avda. Garcia Peñalver Nº1, Blq. 76, Local 4

29793 Torrox Costa, Málaga